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Gestatten: "Verbraucher-Streit-Beilegungs-Gesetz" (VSBG)

Endlich ist IMMO.FM wieder da und läuft in den kommenden Wochen zu neuen Höhen auf. Wir beginnen mit einem weiteren neuen Gesetz…

Ein weiteres Mal setzt Deutschland EU-Richtlinien in Gesetze um. Diesmal geht es darum, dass jeder EU-Mitgliedsstaat seinen Verbrauchern auch „Streitbeilegungsstellen“ oder korrekter „alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ zur Verfügung stellen muss, die Einigungen ohne Gericht ermöglichen.

Die deutsche Konsequenz davon heißt „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ oder VSBG. Seit dem 1. Februar 2017 müssen Unternehmen deshalb auf ihren Webseiten deutlich zu erkennen geben, ob sie sich bereit erklären, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen. Ansonsten drohen wie immer Abmahnungen von unterbeschäftigten Anwälten. Ausnahme sind Betriebe mit unter 10 Mitarbeitern.

Nun kann man ja die Privatisierung als solche durchaus gemischt betrachten und gerade eine „Privatisierung des Rechts“ kann und sollte man kritisch beäugen. Was soll der Nutzen sein?

Zum einen hofft man, dass Verbraucher, die sich aus Angst vor Kosten und dem Paragraphendschungel bei eher geringfügigen Beträgen normalerweise nicht wehren würden, nun den Rücken gestärkt bekommen. Das hat man durchaus erreicht, denn diese Verfahren sind für die Verbraucher grundsätzlich kostenfrei. Zum anderen haben Unternehmen den Vorteil, dass der „Streitmittler“ bzw. die Schlichtungsstelle der Schweigepflicht unterliegen, so dass Streitigkeiten als solche a priori nicht an die große Glocke gehängt werden.

Weiterhin haben Unternehmen den Vorteil, dass Verfahren nicht mehr so lange dauern wie beim klassischen Gericht und auch nicht unbedingt teuer sein müssen. Problem hierbei ist allerdings: bei kleinen Streitwerten können die Gebühren für die Schlichtung auch schon mehr als 100 % betragen… Was der Profi Mirko Otto vom neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz hält, erfahren Sie natürlich in unserer Sendung.


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Letzte Änderung am Freitag, 31 März 2017 13:09
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Mirko Otto

Mirko Otto ist Diplom-Wirtschaftsingenieur und nach ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliensachverständiger. Als Gründer der Sachverständigensozietät "Otto und Kollegen" ist der Vater von drei Kindern selbst Immobilieninvestor und seit 1997 mit der Bewertung von Immobilien jeder Art bestens vertraut.

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