Diese Seite drucken

Wie wickelt man einen Immobilienverkauf ab (2/2)?

Wie wickelt man einen Immobilienverkauf ab (2/2)?

Wie wir wissen, will unser Andi Karpinski sein geerbtes Herrenhaus demnächst verkaufen. In unserer letzten Ausgabe hatten wir schon viele Fragen geklärt, heute geht es mitten im Eingemachten weiter...

Wofür haften Sie als Verkäufer? Welche Aussagen müssen Sie im Vertrag festhalten, um auf der sicheren Seite zu sein? Wo können sich Fallstricke verstecken? Vielleicht hat es Sinn, die Wohnung oder das Haus noch einmal unter anderen Gesichtspunkten anzusehen.

Wenn es dann einen Vertragsentwurf und bald darauf einen Notartermin gibt, gilt es, noch einige Fristen zu beachten.

Wann aber ist der so genannte Lasten-/Nutzen-Wechsel zu vollziehen? Und wie sieht er aus? Und nicht zu vergessen: Wann bekommt man den Kaufpreis?

Sie merken: Viele Grundsatzfragen finden in unserem Verkäufer-Einmaleins Klärung, wie immer reich garniert mit Praxisanekdoten vom Experten persönlich.



Folge als MP3 herunterladen

Letzte Änderung am Donnerstag, 01 Oktober 2015 11:38
Artikel bewerten
(3 Stimmen)
Mirko Otto

Mirko Otto ist Diplom-Wirtschaftsingenieur und nach ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliensachverständiger. Als Gründer der Sachverständigensozietät "Otto und Kollegen" ist der Vater von drei Kindern selbst Immobilieninvestor und seit 1997 mit der Bewertung von Immobilien jeder Art bestens vertraut.