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Populäre Mietrechts-Irrtümer

Populäre Mietrechts-Irrtümer

Nachdem ein lieber Hörer uns ein paar Fragen eingesandt hat, machen wir heute einen Abstecher ins Mietrecht. Dort gibt es nämlich einige Mythen, die sich hartnäckig halten.


 


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„Wenn ich drei Nachmieter bringe, muss der Vermieter mich auch früher aus dem Mietvertrag entlassen“


Viele Vermieter freuen sich, wenn ein scheidender Mieter neue Interessenten – also künftige Nachmieter – bringt. Der Mieter hat dann womöglich die Möglichkeit, früher auszuziehen und auch noch Geld zu sparen. Der Vermieter spart sich die Mühe, seine Wohnung zu bewerben, womöglich einen Makler zu bestellen etc. Klingt zunächst mal wie eine Win-Win-Situation.

Doch wie ist das? Muss ein Vermieter einen Mieter denn früher aus dem Vertrag entlassen, wenn er ihm drei Nachmieter gestellt hat? Natürlich nicht. Nicht nur gibt es da keinen Anspruch, auch das Interesse eines Vermieters an Interessenten, die der ehemalige Mieter bringt, ist ohnehin schon eingeschränkt.

Schließlich will kein Vermieter gern zu den gleichen Konditionen vermieten wie zuvor. Außerdem kann der Vermieter nicht gezwungen werden, einen der Nachmieter sympathisch zu finden. Schließlich wäre auch denkbar, dass diese Interessenten gar kein richtiges Interesse oder gar keine hinreichende Bonität haben. Sicherlich kann man sich bisweilen mit dem Vermieter einig werden, aber irgendeinen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht.

„Die letzte Miete zahle ich nicht mehr. Die können wir dann ja mit der Kaution verrechnen“ Es gibt viele faire Vermieter. Deswegen sind aber nicht alle Vermieter fair. So kann es während des Mietverhältnisses schon den einen oder anderen Vorfall geben, der einen Mieter erahnen lässt, dass die Erstattung der Kaution nicht reibungslos vonstattengehen wird.

Da ist der Gedanke nachvollziehbar, die letzte Miete gar nicht mehr zu zahlen, um das finanzielle Risiko zu minimieren, falls sich ein Vermieter über eine gesprungene Fliese oder ein Loch in der Wand über Gebühr aufregt und sich die ganze Sache ärgerlich in die Länge zieht, während man auf sein Geld wartet.

Verstehbar? Ja. Aber nicht legal. Das kann dann sogar richtig teuer werden, wenn der Vermieter ernsthaft eine Zahlungsklage anstrengt. Die Kaution hat damit nichts zu tun. Will Sie also ein Vermieter richtig schikanieren, kann dieser Versuch böse nach hinten losgehen.

„Die Kaution bekomme ich, nachdem mein Vermieter die Wohnung abgenommen hat!“ Keineswegs. Das ist im Grunde auch völlig logisch, denn oft steht noch gar nicht fest, wer eigentlich wem noch Geld schuldet. Es ist vor allem sehr unwahrscheinlich, dass bereits alle Betriebskosten abgerechnet und ausgeglichen sind. Manchmal muss noch die Heizkostenabrechnung abgewartet werden oder andere Kosten stehen noch nicht fest.

Deshalb hat ein Vermieter zwischen drei und sechs Monaten Zeit, die Rückzahlung zurückzuhalten. Außerdem könnte es auch sein, dass sich Schäden an der Wohnung erst später nach dem Auszug zeigen oder bemerkt werden. Wer also bei einem Umzug die Kaution schon für die Möbel der neuen Wohnung oder als neue Kaution verplant, wird sich sehr wahrscheinlich verrechnen.

Wer einen fairen Vermieter hat, wird zumindest einen guten Teil der Kaution zurückerhalten können, sofern sich abzeichnet, dass die Betriebskostenabrechnung weitestgehend durch die Nebenkostenvorschüsse abgedeckt ist. Aber auch hierauf hat man kein Recht.

„Einmal im Jahr darf ich eine Party veranstalten, bei der es etwas lauter wird.“ Nein. Ruhestörender Lärm ist nach 22:00 Uhr gesetzlich verboten. Dafür gibt es leider keine Ausnahmen, egal, wie besonders Anlass oder Jubiläum auch sein mögen. Auch hier ist man auf Fairness, Vernunft und Verständnis der Nachbarn angewiesen.

Ebenfalls noch nicht ausgestorben: „Schimmel ist immer ein Mangel an der Wohnung, den der Vermieter beheben muss!“ Eigentlich stellt sich beim genaueren Hinsehen in über 90 % aller Fälle heraus, dass Schimmel eine Folge falschen Lüftens ist. Was längst nicht jeder weiß: Auch das dauerhafte Ankippen eines Fensters ist nicht hilfreich, um mit Feuchtigkeit richtig umzugehen.

Zum Thema Feuchtigkeit werden wir uns auch noch über die Frage unterhalten, ob man im Winter am besten seinen feuchten Keller trockenlegen kann oder im Sommer.

Wir freuen uns, Sie gut zu unterhalten.

 




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Letzte Änderung am Freitag, 28 April 2017 12:44
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Mirko Otto

Mirko Otto ist Diplom-Wirtschaftsingenieur und nach ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliensachverständiger. Als Gründer der Sachverständigensozietät "Otto und Kollegen" ist der Vater von drei Kindern selbst Immobilieninvestor und seit 1997 mit der Bewertung von Immobilien jeder Art bestens vertraut.