Seite 8 - Mustergutachten Einfamilienhaus Berlin

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Mustergutachten 2008-185
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2.4.2.3
Sonstige öffentlich-rechtliche Festsetzungen
Baulasten:
Das Baulastenverzeichnis enthält keine wertbeeinflussenden Eintragungen.
Quelle: Telefonische Auskunft, Frau Fischer, Bezirksamt, 03.06.2008
Denkmalschutz:
Das Grundstück ist nicht in der Denkmalliste Berlin verzeichnet. Es besteht
jedoch Umgebungsschutz, da sich in der Nähe die Gartendenkmäler Nr.
66666666 und Nr. 66666666 befinden.
Dieser Umstand beeinflusst den Wert des Objektes nicht wesentlich.
Quelle: www.stadtentwicklung.berlin.de
Naturschutz:
Es sind keine über die generell geltende Baumschutzverordnung hinausgehen-
den naturschutzrechtlichen Festsetzungen getroffen worden.
Quelle: www.stadtentwicklung.berlin.de
Wasserschutz:
Das Bewertungsobjekt liegt in keiner Trinkwasserschutzzone.
Quelle: www.stadtentwicklung.berlin.de
2.4.2.4
Bodenbelastung
Bodenbelastung:
Auskünfte aus dem Altlastenkataster der zuständigen Bodenschutzbehörde
wurden aus Zeitgründen nicht eingeholt. Es wird davon ausgegangen, dass das
Grundstück nicht im Altlastenkataster der zuständigen Unteren Bodenschutz-
behörde verzeichnet ist.
Es ergaben sich während der Ortsbesichtigung keine Hinweise auf schädliche
Bodenveränderungen (Kontaminationen).
Es wird demzufolge von ungestörten Bodenverhältnissen ausgegangen.
Quelle: Auftraggeber