Mustergutachten 2008-185
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Vorbemerkungen
Auftraggeber:
Auftraggeber
Auftragseingangsdatum: 26.05.2008
Gutachterliche Leistung: Verkehrswert (§ 194 BauGB)
Anlass der
Gutachtenerstellung:
Erwerb
Verwendungszweck:
(Empfängerkreis)
Bildung einer Kaufpreisgrundlage
Wertermittlungsstichtag:
09.06.2008
Eigentümer:
lt. vorliegendem Grundbuchauszug:
•
Eigentümerin
Tag der Ortsbesichtigung: 09.06.208
Teilnehmer am
Ortstermin:
Vertreter der Eigentümerin und die unterzeichnende Sachverständige selbst.
Was besichtigt werden
konnte:
Das Gebäude war zum Besichtigungszeitpunkt nicht bewohnt, aber teilweise
noch möbliert. Die Besichtigung bezieht sich daher auf die sichtbaren Gebäude-
teile. Verdeckte Schäden können nicht ausgeschlossen werden, sind aber nach
Auskunft der Teilnehmer am Ortstermin nicht vorhanden.
Gutachtenerstellung unter
Mitwirkung von:
Das Gutachten wurde unter meiner Leitung und vollständigen Verantwortung
erstellt.
Besonderheiten:
Ein Energieausweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV) lag nicht vor.
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 vom 24. Juli 2007 wird die EG-
Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht
umgesetzt. Die Bundesregierung verfolgt mit der EnEV 2007 u.a. folgende Ziele:
-
Senkung des Heizenergiebedarfs um durchschnittlich 30 Prozent,
-
Unterstützung für den Einsatz von Erneuerbaren Energien,
-
Energieausweis für Neubauten (als Ersatz für den bisherigen Energie-
bzw. Wärmebedarfsausweis), Energieausweis für Bestandsgebäude bei
Verkauf und Neuvermietung inkl. möglicher Modernisierungsempfeh-
lungen.
Die für Neuvermietung und Verkauf von Wohnungen und Gebäuden geltende
Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises wird für Bestandsgebäude
schrittweise eingeführt und muss ab folgenden Stichtagen dem potenziellen Käu-
fer oder Mieter vorgelegt werden:
-
Wohnbestand mit Baufertigstellung bis 31.12.1965 - ab 1. Juli 2008
-
Wohnbestand mit Baufertigstellung ab 01.01.1966 - ab 1. Januar 2009
-
Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009