Mustergutachten 2008-185
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Teilausbau, besondere Bauteile, besondere Einrichtungen, Nebengebäude
Im Herstellungswert sind gemäß den Modellvorschriften der Wertermittlungsverordnung (WertV) nicht alle
Arten von Bauteilen erfasst. Die zusätzlichen Teilausbauten, besonderen Bauteile und besonderen Einrich-
tungen werden daher einzeln erfasst und als zusätzliche Kosten angesetzt. Dies erfolgt – je nach Art des
Bauteils –
vor
der Berechnung der Baunebenkosten oder
nach
deren Berücksichtigung.
Quelle: siehe Fachliteratur in Abschnitt 4 Literaturverzeichnis
Baupreisindex
Die Anpassung der NHK aus dem Basisjahr (2000) an die allgemeinen Wertverhältnisse am Wertermitt-
lungsstichtag erfolgt mittels des Verhältnisses des Baupreisindexes am Wertermittlungsstichtag und des
Baupreisindexes im Basisjahr (= 100).
Es wurde bewusst nicht der Berliner Baupreisindex verwendet, da der unterzeichnende Sachverständige bei
Nachbewertungen realer Kaufpreise festgestellt hat, dass der Ansatz des bundesdurchschnittlichen Baupreis-
indexes zu marktkonformen Werten führt, während die Anwendung des Berliner Baupreisindexes nicht zu
marktkonformen Werten führt. Dies ist erklärlich, da das Wertermittlungs
F
orum Dr. Sprengnetter in mitt-
lerweile weit mehr als 1.000 nachbewerteten Kauffällen bundesweit die Anwendung dieses Modells geprüft
hat und eine Abhängigkeit lediglich vom Bodenwertniveau und vom vorläufigen Sachwert feststellen konn-
te.
Baunebenkosten
Quelle: Sprengnetter, Hans Otto: Handbuch Grundstücksbewertung, Loseblattsammlung, WertermittlungsForum, Sinzig, 2007
Restnutzungsdauer
Zur Bestimmung der Restnutzungsdauer – insbesondere unter Berücksichtigung von durchgeführten oder
zeitnah durchzuführenden wesentlichen Modernisierungsmaßnahmen – wird das Modell des Oberen Gut-
achterausschusses Nordrhein-Westfalen angewendet.