Seite 4 - Mustergutachten Anlageobjekt Berlin

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(Muster)-Gutachten 2006-453
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Leistungsabgrenzung:
Baumängel und -schäden:
Diese werden nur soweit erfasst, wie sie für die
Ermittlung des Verkehrswertes nötig sind. Es wurden keine zerstörenden
Untersuchungen durchgeführt, berücksichtigt werden nur sichtbare, nicht
verdeckte Mängel. Insofern stellt dieses Gutachten kein abschließendes
Gutachten über bauliche Mängel und Schäden dar.
Baubeschreibung:
Es werden nur offensichtliche und vorherrschende Merkmale
aufgezählt, soweit sie ohne Zerstörung erkennbar sind; Angaben über nicht
sichtbare Bauteile beruhen auf Angaben aus den vorliegenden Unterlagen,
Hinweisen während des Ortstermins bzw. Annahmen auf Grundlage der üblichen
Ausführung im Baujahr. Die Funktionsfähigkeit einzelner Bauteile, Anlagen,
Ausstattungen und Installationen wurde nicht geprüft; im Gutachten wird die
Funktionsfähigkeit unterstellt.
Schädlinge und Schadstoffe:
Untersuchungen auf pflanzliche und tierische
Schädlinge sowie über gesundheitsschädigende Baumaterialien (z.B.
Holzschutzmittel) sowie Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes
wurden nicht durchgeführt.
Baugrund:
Eine lageübliche Baugrundsituation ist insoweit berücksichtigt, wie
sie in die Bodenrichtwerte eingeflossen ist. Darüber hinausgehende vertiefende
Untersuchungen und Nachforschungen wurden nicht angestellt.
Bauordnungsrecht:
Die Wertermittlung wurde auf der Grundlage der
tatsächlich bestehenden Gebäude durchgeführt. Die Übereinstimmung der
baulichen Anlagen und Nutzungen mit dem Bauordnungsrecht und
Baugenehmigungen wird vorausgesetzt.