Seite 16 - Mustergutachten Anlageobjekt Berlin

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(Muster)-Gutachten 2006-453
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Liegenschaftszinssatz
Der Berliner Gutachterausschuss hat 2005 Liegenschaftszinssätze abgeleitet. Diese weisen
Liegenschaftszinssatzspannen in Abhängigkeit von der Lage und dem Reinertragsanteil aus. Für das
Bewertungsobjekt ist folgende Spanne angegeben.
Unterer Spannenwert
Mittlerer Wert
Oberer Spannenwert
5,9 %
6,4 %
7,0 %
Quelle: Gutachterausschuss Berlin, veröffentlicht im Amtsblatt von Berlin Nr. 58, Altbauten (Baujahre vor 1919) in guten
stadträumlichen Wohnlagen der Ortsteile Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg und Friedenau
Bei diesen Spannenangaben sind keine Korrekturfaktoren zu berücksichtigen. Da seit Ableitung der
Liegenschaftszinssätze eine deutliche Verbesserung der Marktlage festzustellen ist, wird der anzuwendende
Liegenschaftszinssatz, ausgehend vom unteren Spannenwert, mit 4,0 % geschätzt.
Restnutzungsdauer
Der Berliner Gutachterausschuss hat in seiner Ableitung der Liegenschaftszinssätze vorgegeben, wie die
Restnutzungsdauer anzusetzen ist. Um der ersten Forderung an marktkonforme Wertermittlung – immer im
selben Modell zu bleiben – zu entsprechen, wurde die bei der Ableitung der Liegenschaftszinssätze
angegebene Restnutzungsdauer bei dieser Wertermittlung ebenfalls angesetzt.
Grundwert Zuschlag Zentralheizung Zuschlag Bäder
Quelle: Gutachterausschuss Berlin
25 Jahre
5 Jahre
5 Jahre
Vervielfältiger
Der Vervielfältiger ist eine Rechengröße des Ertragswertverfahrens und berücksichtigt darin den Umstand,
dass Erträge einer Immobilie nicht auf einmal sondern erst langfristig erbracht werden und daher
Zinsaspekten und Inflation unterliegen. Der Vervielfältiger bestimmt sich anhand des angesetzten
Liegenschaftszinssatzes und der verwendeten Restnutzungsdauer und erfolgt nach der in Anlage 1 (zu § 16,
Abs. 3) der WertV festgelegten Formel.
Sonstige besondere wertbeeinflussende Umstände
Beim Bewertungsobjekt sind keine besonderen wertbeeinflussenden Umstände vorhanden.