(Muster-)Gutachten 2007-258
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Angepasster Kaufpreis/Ausreißer/Angepasster Kaufpreis ohne Ausreißer
Kaufpreise für Immobilien kommen aus den unterschiedlichsten Gründen immer wieder unter ungewöhnli-
chen Verhältnissen zustande (Notverkauf, Verkauf innerhalb der Familie usw.). Die Wertermittlungsverord-
nung (WertV) schreibt dazu in § 6: „(1) Zur Wertermittlung und zur Ableitung erforderlicher Daten für die
Wertermittlung sind Kaufpreise und andere Daten wie Mieten und Bewirtschaftungskosten heranzuziehen,
bei denen anzunehmen ist, dass sie nicht durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst
worden sind. Die Kaufpreise und die anderen Daten, die durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnis-
se beeinflusst worden sind, dürfen nur herangezogen werden, wenn deren Auswirkungen auf die Kaufpreise
und die anderen Daten sicher erfasst werden können.“
Es stehen aber nicht immer gesicherte Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Verkauf unter solchen
Umständen zustande gekommen ist. Um trotzdem diese Fehlerquelle ausschalten zu können, bietet die
WertV in Absatz 2 folgende Lösung: „Kaufpreise und andere Daten können durch ungewöhnliche oder
persönliche Verhältnisse beeinflusst werden, wenn … sie erheblich von den Kaufpreisen in vergleichbaren
Fällen abweichen…“
Da die Preise sehr stark schwanken, wird auf einen Ausreißertest verzichtet, da dieser das Ergebnis verfäl-
schen würde.
Vergleichspreis
Nachdem nun alle nötigen Anpassungen vorgenommen wurden, um die Vergleichsobjekte durch Umrech-
nung anhand von Faktoren mit dem Bewertungsobjekt vergleichbar zu machen, erhalten wir denjenigen
Quadratmeterwert, der für die Vergleichsobjekte gälte, wenn er zum Bewertungsstichtag für das Bewer-
tungsobjekt vereinbart worden wäre.
Anschließend wurde dieser Wert mit der Fläche multipliziert, um einen angemessenen Vergleichswert für
das Bewertungsobjekt zu erhalten.