| Im
Zwangsversteigerungs- oder Scheidungsverfahren ziehen Gerichte
oftmals Sachverständige als Gerichtsgutachter heran.
Als Eigentümer
benötigt man ein Gutachten am ehesten im Verkaufs-, Beleihungs-
und Erwerbsfall.
Im Verkaufsfall nützt es
vor allem, um einen marktgerechten Wert zu kennen
und damit einen Richtwert für die Verhandlungen
zu haben. |